fotozug.ch  Christian Herbert Hildebrand - Fotografie - Fotostudio



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Wir halten uns an die Richtlinien und Empfehlungen von SAB Schweiz


Unser Tarif wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet. Mindestauftragsbetrag CHF50.-. Die Zeit wird ab Arbeitsanfang inkl. Rüsten berechnet. Die Bearbeitung ist inklusive.

Zahlungsziel 10 Tage. Postschalter-Gebühren z.L. Auftraggeber.
Mahnspesen: Erinnerung CHF5.-, 1. Mahnung CHF10.-, 2. Mahnung CHF25.-.

Bei Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften bitten wir um Mitteilung der Veröffentlichungsmedien samt Erscheinungsdatum/-nummer.

Bei Sonderkonditionen ist die Autorenerwähnung Pflicht, ansonsten unser Standard-Tarif nachverrechnet werden muss (siehe SAB-Preisliste).
Sämtliche Rabatte u. Sonderkonditionen nur bei Sofortzahlung mit beiliegendem ESR gültig. Bei verzögertem Zahlungseingang gilt unser normaler Tarif, welcher ab der 1. Mahnung nach 10 Tagen automatisch in Kraft tritt.

Rabatte und Gutscheine sind nicht kumulierbar.
Abzüge werden samt einer Administrations-Aufwandspauschale von CHF20.00 nachverrechnet.
Reklamationen werden innert 8 Tagen entgegengenommen.

Bei Absage eines Termines, welcher bereits schriftlich oder mündlich von uns bestätigt und agendiert wurde, sind nebst allfällig schon entstandenen oder daraus zu erwartenden Kosten und Spesen geschuldet:
- bis CHF499.- Auftragshöhe: CHF 50.- Auftragsausfallpauschale
- ab CHF500.- Auftragshöhe: CHF120.- Auftragsausfallpauschale
- ab CHF1500.- Auftragshöhe: CHF300.- Auftragsausfallpauschale.
Diese sind ab Absage innert 10 Tagen zu begleichen, ansonsten unsere Mahnspesen gemäss Tabelle gelten.

Der Kunde hat das Nutzungsrecht der Bilder für den vereinbarten Zweck. Weitere Nutzungen oder eine Weitergabe an Dritte bedürfen des schriftlichen Einverständnisses des Urhebers. Keine Sublizenzierung.


Alle Fotografien auf dieser Internetpräsenz sind von fotozug.ch gemacht worden und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung Dritter, ohne unser Einverständnis, stellt eine Urheberrechtsverletzung mit möglicher Strafverfolgung dar.

In jedem Fall aber stellt das Kopieren von Bildern und deren Nutzung in andern Medien (Print und Internet) eine kostenpflichtige Nutzung dar, welche dem Nutzer nach SAB-Tarifen zuzüglich Administrationsspesen verrechnet wird.

Bei Fremdnutzung in sozialen Medien wie z.B. facebook, twitter, Instagram etc., bei welchen mit der Veröffentlichung die Bildrechte an die Socialmediaplattform übergehen, muss zusätzlich mit Schadenersatzforderungen des Urhebers gerechnet werden.

Das Eintreiben von Nachforschungsaufwand, Schadensansprüchen und Ansprüchen infolge vorsätzlicher Entfernung des Bildschutzes, so wie auch von Ansprüchen für Veränderung eines urhebergeschützten Bildes ohne Einwilligung des Urhebers und rechtswidrige Entfernung der Metadaten bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eine Klage bleibt ebenfalls vorbehalten. Sämtliche Spesen und Folgen, insbes. bei Folgeschäden, zu Lasten des Nutzers.


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Für unvollständige, unrichtige oder veraltete Informationen wird keine Haftung übernommen.



Diese Erklärung gilt für alle Seiten der Internetpräsentation www.fotozug.ch, insbesondere für die Fotogalerie.

Gerichtsstand für alle rechtlichen Belange ist Zug.


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